C-Kurs
Ausbildung zur Kirchenmusikerin/zum Kirchenmusiker im Nebenamt
„Die Kirchenmusik hat den Auftrag, bei der Verkündigung des Evangeliums zum Lobpreis Gottes mitzuwirken. Sie ist ein wesentliches Element des Lebens der Kirche und ihrer Gemeinde …“ (Präambel des Kirchenmusikgesetzes)
Damit dieser Auftrag fachlich qualifiziert wahrgenommen werden kann, richten Kirchenkreise in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Kurse ein, die in musikalischem und theoretischem Unterricht auf das kirchenmusikalische Amt vorbereiten.
Die Kirchenkreise an der Saar führen in den Jahren 2016-2019 einen solchen Ausbildungsgang unter der Leitung des Kreiskantors Helmut Werz durch.
Stellvertretender Leiter ist Kreiskantor Ulrich Seibert.
Grundlage der Ausbildung ist die C-Prüfungsordnung der EKiR vom März 2011.
Die Ausbildung, kurz „C-Kurs“, wird mit der C-Prüfung voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen.
Mit dem Zeugnis über diese Prüfung erwirbt man die Befähigung, eine Anstellung als Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker im Nebenamt anzutreten.